Österreich / Standortabsicherung
Stromkostenausgleich 2025–2026: Zuschuss für energieintensive Industriebetriebe beschlossen
Beitrag vom 25. November 2025
Überblick
Der Bundesrat hat das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) final beschlossen. Damit kann der Stromkostenausgleich für energieintensive Industriebetriebe in den Jahren 2025 und 2026 in Kraft treten. Ziel ist die gezielte Abfederung jener Strompreisbestandteile, die durch die Einpreisung von CO₂-Zertifikaten entstehen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Standorte beeinträchtigen.
Für die beiden Jahre stehen insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Gesetzgeber definiert die Antragsberechtigung zweistufig:
- Mindeststromverbrauch
Ein Unternehmen muss mindestens 1 GWh Strom pro Jahr verbrauchen.
- Tätigkeit in einem begünstigten Sektor gemäß Anhang des SAG 2025
Laut Anhang des Standortabsicherungsgesetzes sind jene Betriebe antragsberechtigt, die Produkte herstellen oder verarbeiten, die in der Liste der tatsächlich stromkostenintensiven Sektoren und Teilsektoren geführt werden.
Industrielle Branchen gemäß Anhang SAG 2025
Ein Antrag ist nur möglich, wenn mindestens eine Anlage des Unternehmens in einem dieser Sektoren tätig ist.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Stromverbrauch über der 1-GWh-Grenze, und zwar durch einen Ausgleich für indirekte CO₂-Kosten:
- 75 % der tatsächlich angefallenen indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026
- Berechnungsbasis: Stromkostenbestandteile, die durch die Einpreisung von EU-Emissionszertifikaten verursacht wurden
- Abwicklung über die AWS
Zusätzlich gelten ökologische Gegenleistungen:
- Unternehmen müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen
- Der Investitionsumfang muss mindestens 80 % des Förderbetrags betragen
- Reduzierung des Prozentsatzes ist in begründeten Ausnahmefällen möglich
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