Industriestrombonus / SAG: Call geöffnet

Beitrag vom 14. April 2026

Der Call für den Industriestrombonus ist ab sofort geöffnet. Seit 13. April 2026 kann die Förderung über die aws rückwirkend für das Kalenderjahr 2025 beantragt werden. Laut öffentlicher Kommunikation des Wirtschaftsministeriums stehen für 2025 und 2026 insgesamt EUR 150 Mio. zur Verfügung, davon EUR 75 Mio. für die aktuelle Phase.

Bemerkenswert ist dabei der gewählte Sonderweg: Das Antragsportal wurde bereits geöffnet, obwohl die beihilfenrechtliche Freigabe auf EU-Ebene nach der politischen Kommunikation noch nicht final vorlag. Für Unternehmen ist daher wesentlich, zwischen dem operativen Start der Antragstellung und der formal beihilfenrechtlichen Verfahrenslage sauber zu unterscheiden.

Die Sicherung industrieller Standorte ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen industriepolitischen Maßnahmen in Österreich. Mit dem Industriestrombonus, umgesetzt im Rahmen des Standortabsicherungsgesetzes 2025, steht Unternehmen ein wesentliches Instrument zur Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit zur Verfügung.

Fördergegenstand

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für indirekte CO₂-Kosten eines Kalenderjahres gewährt und richtet sich gezielt an energieintensive Industriebetriebe. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen und richtlinienbasierten Vorgaben des SAG 2025.

Zielgruppe

Förderfähig sind Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren herstellen. Maßgeblich ist die Zuordnung gemäß Anhang 1 des Standortabsicherungsgesetzes 2025. Die Liste der berechtigten Branchen wurde nicht erweitert. Es gilt weiterhin der bestehende Kreis gemäß Anhang 1 des Gesetzes. Anpassungen sind ausschließlich im Rahmen beihilfenrechtlicher Vorgaben möglich.

Förderintensität

Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten. Übersteigen die insgesamt zu gewährenden Förderungen die verfügbaren Mittel, ist eine Aliquotierung vorzunehmen. Ein Windhundprinzip besteht daher nicht.

Reinvestitionsverpflichtung

Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die Reinvestitionsverpflichtung. Mindestens 80 Prozent der gewährten Fördersumme sind in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Davon müssen mindestens 50 Prozent der Investitionssumme auf identifizierte Energieeffizienzmaßnahmen entfallen. Zusätzlich ist ein gültiges Energieaudit oder ein Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystem erforderlich.

Für die Praxis besonders relevant ist, dass Maßnahmen bereits gestartet haben können, zum Zeitpunkt der Förderbeurteilung jedoch noch nicht abgeschlossen sein dürfen. Nach der vorliegenden Auslegung ist insbesondere die saubere zeitliche Abgrenzung der Fertigstellung entscheidend. Im Fördervertrag wird zudem eine Umsetzungsverpflichtung binnen fünf Jahren verankert.

Einreichzeitraum und Budget

Die Antragstellung ist seit 13. April 2026 geöffnet und kann rückwirkend für das Jahr 2025 erfolgen. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt EUR 150 Mio. zur Verfügung. Laut öffentlicher Kommunikation wird erwartet, dass rund 60 Unternehmen mit insgesamt etwa 30.000 Beschäftigten unterstützt werden.

Strategische Einordnung

Der Industriestrombonus nach dem SAG 2025 ist kein bloßes Zuschussinstrument, sondern ein rechtlich und technisch anspruchsvolles Förderregime an der Schnittstelle von Beihilfenrecht, Stromkostenentlastung, Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Entscheidungsrelevant sind insbesondere die eindeutige Branchenzugehörigkeit gemäß Anhang 1, die belastbare Ermittlung der indirekten CO₂-Kosten, die prüffeste Herleitung des förderfähigen Stromverbrauchs sowie die strukturierte Ableitung der Reinvestitionsmaßnahmen. 

Link zur aws-page: Standortabsicherung für Industrie 2025, SAG 2025 - Austria Wirtschaftsservice


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