Neues EU-Beihilferahmenwerk CISAF zur Förderung einer sauberen Industrie beschlossen

Mit 2. Juli 2025 hat die Europäische Kommission das neue Beihilferahmenwerk zur Unterstützung des Clean Industrial Deal (CISAF) verabschiedet. Dieses Regelwerk ermöglicht es den Mitgliedstaaten, gezielt Fördermaßnahmen zur Dekarbonisierung, zum Ausbau sauberer Energien und zur Entwicklung von Clean-Tech-Industrien zu setzen – im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.

Das CISAF ersetzt den seit 2022 geltenden Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) und bietet Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2030. Ziel ist es, die Transformation der europäischen Industrie zur Klimaneutralität aktiv zu unterstützen.

Vereinfachte Beihilferegeln in fünf zentralen Bereichen:

1. Ausbau von erneuerbaren Energien und kohlenstoffarmen Brennstoffen
Das neue Rahmenwerk ermöglicht beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Förderung von Wind- und Solarenergie sowie kohlenstoffarmen Brennstoffen (z. B. grünem und blauem Wasserstoff). Besonders für schwer dekarbonisierbare Sektoren sollen diese Lösungen rasch verfügbar gemacht werden.

2. Temporäre Stromkostenentlastung für energieintensive Unternehmen
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und stark stromkostenabhängig produzieren, können unterstützt werden. Voraussetzung ist die verpflichtende Investition in Dekarbonisierungsmaßnahmen im Gegenzug zur Förderung.

3. Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen
Der Rahmen erlaubt gezielte Förderungen für alle Technologien zur CO₂-Reduktion oder Effizienzsteigerung – darunter Elektrifizierung, Wasserstoff, Biomasse, sowie CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS).
Förderungen können über Pauschalbeträge (bis zu 200 Mio. €), auf Basis von Finanzierungslücken oder über wettbewerbliche Ausschreibungen erfolgen.

4. Unterstützung für Clean-Tech-Produktion in Europa
Mitgliedstaaten können nun gezielt Investitionen in die Produktion von Technologien fördern, die unter den Net-Zero Industry Act fallen – etwa Photovoltaik, Elektrolyseure, Wärmepumpen oder Batterien. Auch die Verarbeitung kritischer Rohstoffe für diese Technologien ist förderfähig. In strukturschwachen Regionen ist ein erhöhter Beihilfesatz möglich.

5. Maßnahmen zur Risikominimierung für private Investitionen
Um private Investitionen in Projekte wie Energieinfrastruktur, Clean-Tech oder Kreislaufwirtschaft zu mobilisieren, erlaubt das CISAF verschiedene Risikomanagement-Instrumente. Diese können als Eigenkapital, Darlehen oder Garantien über spezielle Fonds oder Projektgesellschaften vergeben werden.


Weitere Instrumente ergänzen das Rahmenwerk

Das CISAF steht nicht allein: Die bestehenden Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG) bleiben parallel in Kraft und gelten für komplexere oder spezifischere Maßnahmen. Ebenso weiterhin nutzbar ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), mit der viele Beihilfen notifizierungsfrei vergeben werden können.


Planungssicherheit bis 2030 – Umsetzung durch Mitgliedstaaten gefordert

Mit dem neuen CISAF erhalten die Mitgliedstaaten ein flexibles Instrumentarium zur Förderung des industriellen Wandels. Entscheidend ist nun die nationale Umsetzung durch gezielte Förderprogramme.


Wir beobachten die konkreten Auswirkungen auf die österreichische Förderpraxis laufend. Relevante Änderungen werden von uns praxisnah kommuniziert. Gerne stehen wir für individuelle Beratung zu den neuen Fördermöglichkeiten im Bereich Dekarbonisierung, Clean-Tech oder Kreislaufwirtschaft zur Verfügung.

Link zur Meldung der Kommission: New State aid framework enables support for clean industry


Beste Grüße,

David Ehrenhöfer

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david.ehrenhoefer@ehrenhoefer.consulting