UFI-Förderkürzungen seit 01.07.2025: Erste Maßnahmen der Bundesregierung zeigen Auswirkungen
Mit 01. Juli 2025 greifen die ersten Einsparungsmaßnahmen der Bundesregierung auch auf die österreichische Umweltförderung durch. Konkret betreffen die Kürzungen zentrale Schwerpunkte der „Umweltförderung im Inland“ (UFI), abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Zahlreiche Maßnahmen wurden mit 30.06.2025 eingestellt – vielfach ohne vorherige öffentliche Ankündigung.
Diese Fördermaßnahmen wurden per 30.06.2025 beendet:
1. Gefährliche Abfälle (inkl. Abfallverwertung)
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Betroffene Kategorien: Gefährliche Abfälle, Luft/Lärm/Abfall
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Hinweis: Anträge, die bis 30.06.2025 eingereicht wurden, werden weiterhin zu den bisherigen Förderbedingungen behandelt.
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Alternative: Neue Projekte müssen nun über den Förderschwerpunkt „Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen“ evaluiert werden.
2. Rohstoff- und Ressourcenmanagement
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Betroffene Kategorien: Ressourcenmanagement, Rohstoffmanagement
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Hinweis: Auch hier gilt der Stichtag 30.06.2025. Neue Vorhaben können eventuell über „Kreislaufwirtschaft“ gefördert werden – abhängig von der konkreten Projektgestaltung.
3. Innerbetriebliche Energiezentralen
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Betroffene Kategorie: Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
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Hinweis: Die Maßnahmen können zum Teil in anderen Programmen wie „Energiesparen in Betrieben“ oder „Betriebliche Wärmeversorgung“ eingebracht werden.
4. Straßen-, Außen- und Innenbeleuchtung über 20 kW
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Hinweis: Auch diese Kategorie wurde per 30.06.2025 eingestellt. Eine offizielle Nachfolgeregelung gibt es bislang nicht.
5. LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW
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Ende der Maßnahme: 30.06.2025
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Übergangsfrist: Förderanträge sind noch bis 31.12.2025 möglich – allerdings nur, wenn die Umsetzung vor dem 30.06.2025 beauftragt wurde.
6. Klimatisierung und Kühlung
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Betroffene Kategorie: Kälte, insbesondere: Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen, Free-Cooling-Systeme, Prozesskälteanlagen
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Hinweis: Auch diese Maßnahme wurde mit 30.06.2025 eingestellt. Aufgrund der immer strengeren Anforderungen der F-Gase-Verordnung war eine attraktive Förderung in den letzten Jahren ohnehin zunehmend schwieriger.
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Alternative: Wärmerückgewinnung (WRG) und Energieeffizienzmaßnahmen an bestehenden Kälteanlagen können weiterhin im Rahmen der Programme „Energiesparen in Betrieben“ gefördert werden – sofern eine ausreichende Energieeffizienz gegeben ist.
Achtung: Bestehende Förderungsanträge in den betroffenen Förderungsschwerpunkten müssen bis Ende des Jahres von der KPC beurteilt werden. Dies hat unter Umständen Einfluss auf Ihre aktuellen Nachforderungsfristen.
Fehlende Transparenz erschwert Planung
Besonders kritisch zu bewerten ist der Umstand, dass die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) bislang keine offizielle Mitteilung zu diesen Kürzungen veröffentlicht hat. Informationen sind derzeit nur verstreut auf den Detailseiten einzelner Fördermaßnahmen zu finden – eine transparente Übersicht fehlt.
Ebenso steht eine Nachdotierung der vom Klima- und Energiefonds finanzierten Förderungsschwerpunkte bei der KPC noch aus.
Wir unterstützen Sie bei der Orientierung
Trotz der jüngsten Änderungen im Förderwesen eröffnen sich neue Möglichkeiten, vor allem in den Förderungskategorien Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Wärmeversorgung. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihr Projekt optimal im aktuellen Förderumfeld zu positionieren.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich individuell beraten – wir sind gerne für Sie da.
Beste Grüße,
David Ehrenhöfer
+43 664 88195159
david.ehrenhoefer@ehrenhoefer.consulting
