Förderinformation

Transformation der Industrie 2026: aktueller Call für industrielle Dekarbonisierungsvorhaben

Die Ausschreibung April 2026 ist aktuell geöffnet und richtet sich gezielt an Unternehmen aus Branchen nach Anhang I des Umweltförderungsgesetzes, die substanzielle Treibhausgasreduktionen in industriellen Produktionsprozessen umsetzen.

Das Wichtigste im Überblick

Fördergegenstand Gefördert werden Maßnahmen zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung fossiler Energieträger oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen. Die Ausschreibung umfasst einen Investitionszuschuss für klimafreundliche Technologien sowie einen Transformationszuschuss für Mehrkosten erneuerbarer Energieträger im Zusammenhang mit einer Investition.
Fördergeber und Förderstelle Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Umweltförderung im Inland, abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Zielgruppe Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Tätigkeiten ausüben, die unter den Anwendungsbereich des Anhang I des Umweltförderungsgesetzes fallen. Diese Branchenabgrenzung ist ein zentraler Einstiegspunkt der Ausschreibung und sollte früh im Projekt sauber eingeordnet werden.
Förderhöhe Beim Investitionszuschuss bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Investitionskosten, maximal 100 Millionen Euro je Maßnahme und maximal 1.000 Euro je reduzierter Tonne CO2e. Beim Transformationszuschuss maximal 130 Millionen Euro Auszahlungsbetrag je Antrag über die Vertragslaufzeit und maximal 600 Euro je reduzierter Tonne CO2e.
Projektgrößen und Kosten Für den Investitionszuschuss müssen die Investitionskosten mindestens 2,0 Millionen Euro betragen. Die Referenzanlage muss mindestens 10.000 Tonnen CO2e pro Jahr emittieren. Die Maßnahme muss mindestens 60 Prozent THG-Reduktion oder 5.000 Tonnen CO2e jährlich beziehungsweise 50.000 Tonnen CO2e über zehn Jahre erreichen.
Einreichzeitraum und Projektlaufzeit Start der Ausschreibung: 8. Mai 2026. Ende der Einreichfrist: 17. September 2026, 14:00 Uhr CEST. Dokument 5 ist bis 24. September 2026, 14:00 Uhr CEST hochzuladen. Vertragsannahme bis spätestens 30. Juni 2027. Umsetzung und Inbetriebnahme bis spätestens 30. Juni 2032.
Wichtigster Förderhebel Der Call ist kompetitiv ausgestaltet. Entscheidend sind die beantragte Förderung im Verhältnis zur THG-Reduktion, die technische und finanzielle Projektreife, eine belastbare Systemgrenze und eine überzeugende strategische Argumentation des Transformationsvorhabens.
Worauf besonders zu achten ist Branchenzuordnung nach UFG Anhang I, Antragstellung vor Projektbeginn, vollständige KPC-Vorlagen, konsistente Referenzdaten, belastbarer Transformationsplan und klare Entscheidung zwischen Investitionszuschuss und Transformationszuschuss.

Für wen ist diese Förderung relevant?

Die Ausschreibung richtet sich nicht allgemein an jedes Unternehmen mit Dekarbonisierungsprojekt, sondern gezielt an Betriebe mit Tätigkeiten nach Anhang I des Umweltförderungsgesetzes. Genau diese Branchenabgrenzung war bereits in früheren Calls einer der häufigsten Klärungspunkte. Relevante Unternehmen sollten daher zuerst einordnen, ob die betroffene Produktionsanlage, der Prozess und die geplante Maßnahme in den sachlichen Anwendungsbereich der Ausschreibung fallen.

Besonders relevant ist der Call für energie- und emissionsintensive Produktionsbetriebe, die bestehende fossile Prozesse ersetzen, direkte Prozessemissionen reduzieren oder erneuerbare Energieträger in industriellen Kernprozessen einsetzen wollen. Neben der technischen Lösung zählt die strategische Förderargumentation: Warum ist die Maßnahme transformativ, wie wird die THG-Wirkung nachgewiesen und weshalb ist der beantragte Zuschuss für die Umsetzung erforderlich?

Was wird gefördert?

  • Investitionen in klimafreundliche Technologien, die bestehende fossile Prozesse oder prozessbedingte Emissionen deutlich reduzieren.
  • Beim Investitionszuschuss beihilfefähige Investitionskosten für Maßnahmen, die in Österreich umgesetzt werden und einen messbaren THG-Effekt gegenüber einer bestehenden Referenzanlage nachweisen.
  • Beim Transformationszuschuss Mehrkosten erneuerbarer Energieträger gegenüber fossilen Energieträgern über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, sofern diese mit einer Investition in eine klimafreundliche Technologie verbunden sind.
  • Spezielle Maßnahmen wie Elektrifizierung, erneuerbarer Wasserstoff, Umwandlung in Sekundärenergieträger, CCU oder CCS, sofern die jeweiligen technischen und unionsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Förderhöhe und Förderhebel entschlüsselt

Der Investitionszuschuss ist auf investive Dekarbonisierungsvorhaben ausgerichtet. Die Förderung ergibt sich aus dem niedrigsten einschlägigen Begrenzungswert: beantragte benötigte Förderung, maximal 100 Millionen Euro, maximal 80 Prozent Förderintensität und maximal 1.000 Euro je reduzierter Tonne CO2e. Für die Ausschreibung steht ein Budget von 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Transformationszuschuss folgt einer anderen Logik. Er adressiert laufende Mehrkosten erneuerbarer Energieträger gegenüber fossilen Energieträgern sowie bestimmte nicht energiespezifische Transformationskosten. Die Auszahlung erfolgt jährlich über maximal zehn Jahre und ist auf 130 Millionen Euro je Antrag sowie 600 Euro je reduzierter Tonne CO2e begrenzt. Für dieselbe Maßnahme ist eine gleichzeitige Antragstellung in Investitionszuschuss und Transformationszuschuss nicht zulässig.

Worauf besonders zu achten ist

Branchen nach UFG Anhang I
Die Ausschreibung ist streng auf Tätigkeiten nach Anhang I des Umweltförderungsgesetzes ausgerichtet. Die Branchen- und Anlagenzuordnung sollte daher bereits zu Beginn der Projektentwicklung sauber dokumentiert werden, bevor technische Detailunterlagen und Kostenpläne aufgebaut werden.

Kompetitives Auswahlverfahren
Der Call funktioniert nicht nach dem Prinzip einer bloßen formalen Einreichung. Die Reihung berücksichtigt insbesondere das Verhältnis aus beantragter Förderung und THG-Reduktion sowie qualitative Kriterien wie Projektreife, technische Umsetzbarkeit, Finanzierungslogik und Transformationswirkung.

Antragstellung vor Projektbeginn
Der Online-Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer sonstigen Verpflichtung erfolgen, die die Investition unumkehrbar macht. Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Einschätzung von Ehrenhöfer Consulting

Die Transformation der Industrie ist einer der anspruchsvollsten Fördercalls im österreichischen Industriekontext. Ehrenhöfer Consulting bringt hier praktische Erfahrung aus bereits acht erfolgreichen Anträgen im Bereich der Transformationsförderungen des Bundes über die KPC ein. Diese Erfahrung ist besonders dort relevant, wo technische Dekarbonisierung, beihilferechtliche Grenzen, wettbewerbliche Reihung und strategische Projektargumentation zusammenkommen.

Für Unternehmen geht es nicht nur darum, ein technisches Projekt zu beschreiben. Entscheidend ist, das Vorhaben in eine belastbare Förderlogik zu übersetzen: passende Programmschiene, klare Systemgrenze, nachvollziehbare Referenzanlage, realistische Kostenabgrenzung, überzeugender Transformationsplan und eine Argumentation, die auch im Wettbewerb mit anderen Projekten trägt.

Unverbindliches Erstgespräch

Sie bereiten ein industrielles Dekarbonisierungsvorhaben vor oder möchten klären, ob Ihr Projekt in den aktuellen Call zur Transformation der Industrie passt? Ehrenhöfer Consulting unterstützt bei der strategischen Einordnung, der Auswahl der passenden Förderschiene, der Vorbereitung wettbewerbsfähiger Einreichunterlagen und der belastbaren Darstellung von Kosten, THG-Wirkung und Projektlogik.

Quelle: Leitfäden Transformation der Industrie, Ausschreibung April 2026, KPC/BMWET.