Call 2026: Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Der Call 2026 eröffnet Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung ein relevantes Förderfenster für größere Transformationsinvestitionen in Österreich.
Das Wichtigste im Überblick
| Fördergegenstand | Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Schwerpunkt auf Transformation, Effizienz, Versorgungssicherheit und neuer Wertschöpfung. |
|---|---|
| Fördergeber und Förderstelle | Abwicklung über die Austria Wirtschaftsservice GmbH. |
| Zielgruppe | Unternehmen aller Größen mit Investitionsstandort in Österreich, insbesondere Betriebe der Lebensmittelverarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. |
| Förderhöhe | Bis zu 1 Mio. Euro Zuschuss pro Projekt bei einer maximalen Förderintensität von 40 Prozent. |
| Projektgrößen und Kosten | Die anrechenbaren Investitionskosten müssen mindestens 400.000 Euro betragen. Das Callbudget beträgt maximal 12 Mio. Euro. |
| Einreichzeitraum und Projektlaufzeit | Die Einreichung ist von 1. Mai 2026 bis 15. Dezember 2026, 24:00 Uhr, möglich. |
| Wichtigster Förderhebel | Entscheidend ist die klare Zuordnung des Projekts zu einem Transformationsschwerpunkt, etwa Digitalisierung, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Resilienz der Lebensmittelversorgung. |
| Worauf besonders zu achten ist | Nur vollständig eingereichte Anträge werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. KPC-geförderte Investitionen sind ausgeschlossen, weshalb die saubere Abgrenzung des Vorhabens besonders wichtig ist. |
Für wen ist diese Förderung relevant?
Die Förderung ist besonders relevant für Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung, die größere Investitionen in Automatisierung, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Versorgungssicherheit planen.
- Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Unternehmen mit Investitionsstandort in Österreich
- KMU und Großunternehmen mit größeren Transformationsvorhaben
- Projektträger mit Investitionen in Effizienz, Versorgungssicherheit oder neue Wertschöpfung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die auf Transformation, Effizienz, Versorgungssicherheit und neue Wertschöpfung ausgerichtet sind.
Digitalisierung und Automatisierung
- robotergestützte Produktionslinien
- KI-basierte Qualitätskontrolle und Sortierung
- Rückverfolgbarkeitssysteme
- vorausschauende Wartung
- automatisierte CIP-Reinigung
Dekarbonisierung und Energieeffizienz
- Elektrifizierung thermischer Prozesse
- Wärmerückgewinnung und Wärmenutzung
- Biogas oder Biomethan aus eigenen Reststoffen
- Umstellung auf natürliche Kältemittel
- Wassereinsparung und Wasserrecycling
Rohstoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft
- Fraktionierungsanlagen für Molke, Proteine oder Öle
- Trocknungs- und Aufbereitungsanlagen für Nebenprodukte
- Sortier- und Trenntechnologien zur Verlustreduktion
- Extraktionsanlagen für Inhaltsstoffe aus Reststoffen
- Kaskadennutzung von Stoffströmen
Resilienz und Proteinversorgung
- Investitionen in Lebensmittelsicherheit und Hygiene
- Technologien zur schonenden Lagerung
- Bevorratung kritischer Roh- und Hilfsstoffe
- Pflanzenprotein-Extraktions- und Texturierungsanlagen
- Fermentationsanlagen und Hybridproduktentwicklung
Förderhöhe und Förderhebel entschlüsselt
Der zentrale Förderhebel liegt nicht nur in der Investitionssumme. Entscheidend ist, ob das Projekt schlüssig zeigt, welchen Transformationsbeitrag die Investition leistet und wie sie zur strategischen Weiterentwicklung des Betriebs beiträgt.
- Investitionshöhe: Die Mindestgröße der anrechenbaren Investitionskosten spricht für größere, strategisch relevante Vorhaben.
- Transformationsbeitrag: Das Projekt muss nachvollziehbar einem der inhaltlichen Schwerpunkte zugeordnet werden können.
- Argumentationsqualität: Gute Chancen haben Vorhaben, bei denen Technik, Wirtschaftlichkeit und Förderlogik sauber verbunden werden.
Worauf besonders zu achten ist
Vollständigkeit der Einreichung
Im Auswahlverfahren werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt. Die Unterlagen sollten daher rechtzeitig und final vorbereitet werden.
Saubere Förderabgrenzung
KPC-geförderte Investitionen sind ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten ist daher wesentlich.
Inhaltliche Begründung
Nicht nur die Investition selbst ist entscheidend, sondern auch die nachvollziehbare Darstellung des Transformationsnutzens im Antrag.
Einschätzung von Ehrenhöfer Consulting
Dieser Call ist für größere Transformationsprojekte in der Lebensmittelverarbeitung besonders interessant. Wer Investitionen in Automatisierung, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft oder Proteinversorgung plant, sollte die Einreichung frühzeitig strukturieren.
- Die Investition sollte klar einem Transformationsschwerpunkt zuordenbar sein.
- Die Förderlogik muss bereits in der Projektbeschreibung erkennbar werden.
- Die Unterlagen sollten frühzeitig finalisiert werden, weil nur vollständige Anträge im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Unverbindliches Erstgespräch
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Projekt frühzeitig zu positionieren. Wir prüfen Ihre Einreichfähigkeit, bewerten die Wettbewerbschancen und definieren gemeinsam die optimale Strategie.
Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihr unverbindliches Erstgespräch.
Quelle: Austria Wirtschaftsservice
